Sommer Architekturbüro - Planen Bauen Leben

Fragen und Antworten

F: Wenn Sie die Bauleitung übernehmen, sind Sie dann täglich auf der Baustelle und kontrollieren den Fortschritt?
A: Ein Bauvorhaben wird selbstverständlich täglich betreut u. koordiniert. Dies geschieht zum einen durch Koordination außerhalb der Baustelle, zum anderen direkt auf der Baustelle. Wenn es der Baufortschritt erfordert, ist der bauleitende Architekt auch mehrmals täglich vor Ort. Werden einfache Arbeiten ausgeführt, die keiner außerordentlichen täglichen Anleitung u. Überwachung bedürfen, so ist der Architekt mind. jeden zweiten Tag auf der Baustelle.

F: Muss ich ALLE Architektenleistungen in Anspruch nehmen oder kann ich auch einzelne Leistungen wählen?
A: Je nach Bedarf kann der Bauherr dem Architekten auch Teilleistungen übertragen. Die Honorarordnung für Architekten u. Ingenieure (HOAI) unterteilt in einzelne Leistungsphasen. 1. Grundlagenermittlung 2. Vorplanung 3. Entwurfsplanung 4. Genehmigungsplanung 5. Ausführungsplanung 6. Vorbereiten der Vergabe 7. Mitwirken bei der Vergabe 8. Objektüberwachung (Bauleitung) 9. Objektbetreuung und Dokumentation. Der Bauherr kann dem Architekten einzelne Leistungsphasen übertragen. Es besteht zudem die Möglichkeit, innerhalb der Leistungsphasen einzelne Positionen herauszunehmen. Beispiel: Ein Bauherr führt die Arbeiten der Gewerke Trockenbau, Malerarbeiten, Bodenbelagsarbeiten selbst aus. Für diese Gewerke ist dann keine Massenermittlung u. Ausschreibung (LP 6), keine Vergabe (LP 7). ggf. keine Bauleitung u. Abrechnung (LP 8) erforderlich. Diese Leistungsphasen berechnet der Architekt entsprechend nur anteilig. Somit kann der Bauherr ein auf ihn abgestimmtes Leistungspaket wählen. Seine Möglichkeiten der Eigenleistung etc. finden somit Berücksichtigung.

F: Ist es nicht besser ein Bau-Unternehmen oder einen Bauträger als Ansprechpartner zu haben, statt sich mit vielen einzelnen Betrieben zu beschäftigen?
A: Nein! Dies erklärt sich bereits durch die Frage der Haftung. Wie viele Fälle hat es bereits gegeben, in denen sogar berufsfremde Personen eine sog. Bauträgergesellschaft gegründet haben, die zunächst offensichtlich gut gestartet, dann aber nach wenigen Jahren bereits Insolvenz angemeldet haben. Handwerker und Bauherren haben dabei oft folgenschwere Finanzielle Verluste hinzunehmen. Und viele dieser „Bauträger“ eröffnen nach kurzer Zeit unter anderem Namen eine neue Gesellschaft. Aber selbstverständlich, dies sei hier ausdrücklich erwähnt, gibt es auch seriöse Unternehmen, es ist für den zukünftigen Bauherrn jedoch oft schwer herauszufinden, welche Firmen dies sind. Schreibt der Architekt die Gewerke einzeln aus, werden die Aufträge entsprechend an einzelne Handwerksbetreibe vergeben. Sollte einer dieser Betriebe „pleite gehen“, so ist nur dieses eine Gewerk davon betroffen. Bei der „beschränkten Ausschreibung“ wird zudem vorher eine sorgfältige Auswahl der Firmen getroffen, die überhaupt an der Ausschreibung teilnehmen. Der Bauherr trifft die Entscheidung, der Architekt berät ihn. Insgesamt ist der Architekt der erste Ansprechpartner für den Bauherrn. Er koordiniert und überwacht die einzelnen Gewerke und deren Ausführung auf der Baustelle. Sind alle Entscheidungen in Bezug auf die zu verwendenden Materialien, Ausstattungsdetails, Fliesen, Farben etc. getroffen, so braucht sich der Bauherr nicht mit den einzelnen Handwerksfirmen abzustimmen oder auseinanderzusetzen, sondern er hat genau einen Ansprechpartner; den Architekten!

F: Wie viel Provision erhalten Sie von den Handwerksbetrieben die Sie beauftragen?
A: 0,00 %! Architekten dürfen keinerlei Provisionen annehmen. Sie sind ausschließlich und treuhänderisch für den Bauherrn tätig. Dies ist im Baukammerngesetzt (BauKaG NW ), zweiter Abschnitt: Architektenkammer eindeutig und klar geregelt. Verstößt ein Architekt dagegen und nimmt Provisionen an, gleich welcher Art, verliert er seine Zulassung bei der jeweiligen Architektenkammer.

F: Was passiert wenn während der Bauphase ein Handwerksbetrieb pleite macht? Verliere ich dabei Geld? Wer kümmert sich darum, dass es weiter geht?
A: Dadurch, dass die Leistungen der Handwerksbetriebe immer erst nach Erbringung der Leistung zu zahlen sind und bei Abschlagsrechnungen ein Sicherheitsbetrag einbehalten wird, sind Überzahlungen ausgeschlossen. Sollte ein Handwerksbetrieb Insolvenz anmelden, so sorgt der Architekt umgehend dafür, dass ein anderer geeigneter Betrieb die Arbeiten an der Baustelle fortsetzt.

F: Häufig hört man, dass beim Bauen hohe Summen an Bau-Unternehmer im Voraus bezahlt werden müssen, ohne das schon eine Leistung erfolgt. Ich möchte die Leistungen aber erst nach Fertigstellung bezahlen. Ist das möglich?
A: Die Leistungen der Unternehmer am Bau werden entsprechend dem Baufortschritt zur Zahlung angewiesen. Zudem wird bei Abschlagszahlungen ein Sicherheitsbetrag einbehalten. Vorauszahlungen finden nicht statt. Der Bauunternehmer erbringt eine Leistung am Bau und stellt darüber, entsprechend dem Baufortschritt, eine Abschlagsrechnung. Diese wird vom Architekten fachlich und rechnerisch geprüft und unter Abzug eines Sicherheitseinbehaltes dem Bauherrn zur Zahlung übergeben. Dadurch werden „Überzahlungen“ wirksam verhindert. Ist die Leistung des Unternehmers abschließend erbracht, stellt dieser seine Schlussrechnung. Diese wird ebenfalls vom Architekten geprüft und dem Bauherrn übergeben. Bei größeren Gewerken wird vom Unternehmer zudem eine Gewährleistungsbürgschaft erbracht.

F: Freunde von uns sind handwerklich „gut drauf“. Können die Ihre Planungen auch umsetzen oder muss das ein Handwerksbetrieb sein??
A: Eigenleistungen des Bauherrn können von Beginn der Planung bereits berücksichtigt werden. Bei div. Gewerken ist es jedoch dringend anzuraten, die Arbeiten von eingetragenen Handwerks- bzw. Handwerksmeisterbetrieben ausführen zu lassen.

F: Wir möchten gerne viel Eigenleistung machen. Können Sie uns bei der Planung und Umsetzung helfen?
A: Bereits die Planung kann individuell auf die Eigenleistungsmöglichkeiten des Bauherrn abgestimmt werden.

F: Wir möchten ein altes Haus kaufen und umbauen. Können Sie uns schon beim Kauf beraten und evtl. das Haus fachmännisch in Augenschein nehmen?
A: Selbstverständlich leisten wir auch „Kaufberatungen“. Die fachmännische Inaugenscheinnahme vor dem Kauf eines Gebäudes ist nahezu zwingend erforderlich und verschafft dem Bauherrn bereits einen ersten wichtigen Überblick in Bezug auf die Bausubstanz sowie auf die zu erwartenden weiteren Investitionskosten.

F: Wenn das Haus fertig ist, betreuen Sie uns auch bei der Gestaltung des Gartens, des Hofes und evtl. bei Garage oder Carport?
A: Garage oder Carport sind meistens bereits Gegenstand der Gesamtplanung. Auf Wunsch übernehmen wir auch Planung, Ausschreibung, Vergabe, Bauüberwachung u. Abrechnung der Pflasterarbeiten etc.. Detaillierte Gartengestaltungen überlassen wir dem Bauherrn bzw. den entsprechenden Fachleuten.

F: Wir benötigen mehr Platz für unsere Familie. Machen Sie auch Vorschläge für An- und Umbauten?
A: Das „Bauen im Bestand“ ist eine zentrale Aufgabe eines jeden Architekten.

F: Ist es möglich eine Kostenplanung zu erstellen, in der schon individuelle Wünsche berücksichtigt sind?
A: Der Architekt erarbeitet individuelle Planungslösungen auf Grund von umfangreichen Vorbesprechungen mit dem Bauherrn. Die Kostenberechnung beinhaltet somit natürlich auch die individuellen Wünsche des Bauherrn.

F: Viele Bau-Unternehmen bieten Häuser zum Festpreis. Bieten Sie auch Festpreise an?
A: Bei der Kalkulation von Festpreisen muss der Unternehmer das max. Baurisiko einrechnen. Der oft zunächst vordergründig günstige „Festpreis“ erweist sich bei genauem Studium der Bauleistungsbeschreibung häufig als irreal, da verschiedene erforderliche Leistungen nicht beinhaltet sind. Oft werden zudem die „billigsten“ Materialien verwendet und eine insgesamt sehr „sparsame“ Bauausführung gewählt. Für den Bauherrn ist dies vor Vertragsabschluss häufig nicht ersichtlich. Zudem sind bekanntermaßen Ausführungs-änderungen vor oder während der Bauphase ohnehin unverhältnismäßig teuer, sodass der zunächst als günstig angesehene „Festpreis“ real oft nicht annähernd eingehalten wird. Die Kalkulation von Festpreisen beinhaltet jeweils auch einen Teil der Baunebenkosten (Leistung des Architekten, des Statikers, der Sonderfachleute für Schall- u. Wärmeschutz sowie ggf. weiterer Sonderfachleute). Wird z.B. während der Bauphase nur eine punktuelle Bauleitung erbracht, so erhöht dies zwar den Gewinn des Anbieters, für das Bauvorhaben sowie für den Bauherrn kann dies jedoch erhebliche Konsequenzen haben. Daher ist es nach unserer Überzeugung für den Bauherrn günstiger, sein individuelles Bauvorhaben konventionell erstellen zu lassen. Vorplanung = Kostenschätzung, Entwurfplanung = Kostenberechnung, Werkplanung -Ausschreibung = Kostenanschlag. Der Architekt arbeitet treuhänderisch für den Bauherrn.

F: Ich möchte ein Einfamilienhaus bauen. Kann ich mich an Sie wenden und ein erstes kostenloses Gespräch mit Ihnen führen?
A: Ein erstes Informationsgespräch über die Möglichkeiten des Bauens ist selbstverständlich kostenlos.

Dipl.-Ing. Architekt Volker Sommer BDB · Am Wittelsbach 22 · 32312 Lübbecke · Tel. 05741/40256 · Fax 05741/20595 · info@architekt-sommer.de
Architektenkammer NRW A27000

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